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Alarmdienst
umfasst sowohl die Annahme und Auswertung eines Alarmes bzw. einer
Notmeldung, das Erkennen der Alarmart sowie des Alarmumfanges, die Alarmierung
von innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Hilfe leistenden Stellen und die
Einleitung sonstiger Erstmaßnahmen als auch die Erstellung der schriftlichen
Alarmmeldungen und das Führen von Alarmregistern und sonstigen Unterlagen.
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