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Objektschutz
Unter Objektschutz verstehen wir
- die Gesamtheit der Sicherungsdienstleistungen durch Handlungen
und Maßnahmen auf vertraglicher Grundlage privatrechtlicher Natur
als Besitzdiener eines Auftraggebers oder auf dem Wege der Beleihung
bzw. analoger Rechtsinstitute im öffentlichen Auftrag zum Schutz von
Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum sowie anderer Rechtsgüter
- sowie Dienstleistungen zur Aufrechterhaltung und Herstellung von
Ordnung und Sicherheit sowie zum Erkennen und zur Abwendung von
Gefahren und Schäden in Gebäuden und/oder auf Grundstücken.
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