Schulung
In Bezug auf unsere Mitarbeiter stellen wir eine
Einstellungs- bzw. Grundbefähigung sicher - unabhängig vom gesetzlich
vorgegebenen Unterrichtungsverfahren.
Die Teilnahme an der
theoretischen Ausbildung sowie die praktische Einarbeitung (Zeitdauer
und Inhalt) werden dokumentiert. Der Grundlehrgang beinhaltet in der
Regel den Werkschutzlehrgang Teil I, den wir beispielsweise auch über
den Verband für Sicherheit in der Wirtschaft Nord (VSWN) vermitteln lassen.
Weitergehende Unterweisungen und Schulungen ergeben
sich eng aus dem objektspezifischen Anforderungsprofil eines
Bewachungsobjektes. Schulungsinhalte werden also auch mit dem
Auftraggeber vereinbart.
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